Kastrationspflicht im Kreis Minden-Lübbecke und Herford für Freigängerkatzen
Seit 09/2023 gilt im Kreis Minden-Lübbecke die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen. Im Kreis Herford gilt diese Pflicht bereits seit 2011 Das heißt, alle Katzen und Kater die Freigang haben, müssen kastriert sein. Zudem müssen sie gekennzeichnet und registriert sein.
Bereits jetzt haben wir über 40 Kitten bei uns. Davon eine Großzahl von verwilderten Hauskatzen, aber es kommen auch immer wieder tragende Katzen zu uns, die zutraulich sind und ganz sicher intensiven Menschenkontakt hatten. Sie müssen also jemandem gehört haben!
Seit Jahren kastrieren Vereine verwilderte Katzen, was das Zeug hält, aber wir kämpfen gegen Windmühlen, wenn nicht endlich alle Tierhalter Verantwortung übernehmen. Aus jeder unkastrierten Hauskatze/Kater entstehen im Zweifel viele neue Straßenkatzen.
* nein ein Wurf ist auch kein großartiges Familienerlebnis. Seht euch in den Tierheimen um, da leben unzählige Katzen, die auf ein neues Zuhause warten.
Dann meldet das beim Veterinäramt für den Kreis Minden Lübbecke oder beim Ordnungsamt für den Kreis Herford.