Kastrationspflicht im Kreis Minden-Lübbecke und Herford für Freigängerkatzen🐱

Seit 09/2023 gilt im Kreis Minden-Lübbecke die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen. Im Kreis Herford gilt diese Pflicht bereits seit 2011❗️ Das heißt, alle Katzen und Kater die Freigang haben, müssen kastriert sein. Zudem müssen sie gekennzeichnet und registriert sein.

Bereits jetzt haben wir über 40 Kitten bei uns. Davon eine Großzahl von verwilderten Hauskatzen, aber es kommen auch immer wieder tragende Katzen zu uns, die zutraulich sind und ganz sicher intensiven Menschenkontakt hatten. Sie müssen also jemandem gehört haben!

Seit Jahren kastrieren Vereine verwilderte Katzen, was das Zeug hält, aber wir kämpfen gegen Windmühlen, wenn nicht endlich alle Tierhalter Verantwortung übernehmen. Aus jeder unkastrierten Hauskatze/Kater entstehen im Zweifel viele neue Straßenkatzen.

Räumen wir mit ein paar Mythen auf:
* Katzen/Kater können und sollten mit ca. 6 Monaten kastriert werden
* nein, eine Katze muss vor der Kastration nicht einmal rollig gewesen sein
* nein, eine Katze muss nicht einen Wurf im Leben haben, um ein glückliches Leben zu führen
* nein, auch der Kater muss sich nicht vermehren, um glücklich zu sein
* auch kastrierte Katzen/Kater fangen Mäuse

* nein ein Wurf ist auch kein großartiges Familienerlebnis. Seht euch in den Tierheimen um, da leben unzählige Katzen, die auf ein neues Zuhause warten.

Kastriert eure Katzen auch zum Schutz vor ansteckenden Krankheiten und vermeidet weiteres Tierleid.
Bei euch in der Nachbarschaft wisst ihr von unkastrierten Freigängerkatzen und uneinsichtigen Besitzern?

Dann meldet das beim Veterinäramt für den Kreis Minden Lübbecke oder beim Ordnungsamt für den Kreis Herford.

❗Helft uns das Tierleid zu verringern und teilt den Beitrag kräftig.❗